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   OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16   

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https://dejure.org/2017,56218
OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16 (https://dejure.org/2017,56218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.2017 - 8 U 240/16 (https://dejure.org/2017,56218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 2017 - 8 U 240/16 (https://dejure.org/2017,56218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadenersatz wegen mangelhafter Steuerberatung der Arbeitgeberin durch Steuerberater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadenersatz wegen mangelhafter Steuerberatung der Arbeitgeberin durch Steuerberater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrag zu Gunsten Dritter

  • rechtsportal.de

    Haftung des Steuerberaters des Arbeitgebers wegen steuerlicher Veranlagung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2016 - III ZR 139/14

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einbeziehungsinteresse des Gläubigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16
    Der Bundesgerichtshof hat die Grundlagen und Voraussetzungen einer solchen Einbeziehung in seinem Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14 - noch einmal ausführlich dargelegt:.
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16
    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger iSv. § 43 Abs. 2 AO (BAG, Urteile vom 30.4.2008 - 5 AZR 725/07 und vom 9.8.2016 - 9 AZR 417/15).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16
    Die Ausführungen der Beklagten zu diesem Punkt auf Seite 5 des Schriftsatzes vom 12.9.2016 sind zutreffend (vgl. BGH, Urteile vom 21.3.2000 - IX ZR 183/98 und 4.5.2005 - VIII ZR 93/04).
  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 417/15

    Aufwendungsersatz - Erfüllung - Abgabenabzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16
    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger iSv. § 43 Abs. 2 AO (BAG, Urteile vom 30.4.2008 - 5 AZR 725/07 und vom 9.8.2016 - 9 AZR 417/15).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16
    Die Ausführungen der Beklagten zu diesem Punkt auf Seite 5 des Schriftsatzes vom 12.9.2016 sind zutreffend (vgl. BGH, Urteile vom 21.3.2000 - IX ZR 183/98 und 4.5.2005 - VIII ZR 93/04).
  • OLG Hamm, 08.04.2022 - 25 U 42/20

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater; Keine Verpflichtung zur

    Jedenfalls für "einfache" Mitarbeiter, denen nicht zugleich eine Gesellschafterstellung zukommt, ergibt sich danach kein Anlass, eine Einbeziehung ihrer Interessen in den Lohnbuchhaltungsauftrag anzunehmen; damit korrespondiert, dass auch eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Steuerberatervertrages, die sich gewissermaßen als Spiegelbild der konsolidierten Schadensbetrachtung darstellt (vgl. BGH NJW-RR 2017, 566, 567 Rn. 12), bezüglich des Lohnsteuerabzugs mit vergleichbarer Argumentation abgelehnt wird (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 14.09.2017, 8 U 240/16, DStRE 2018, 1275, 1276 Rn. 19).
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